SEPA einfach erklärt: über 36 Teilnehmerländer, „IBAN only" seit 2016, Dauer und Kosten von Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Lastschrift-Rückgabe.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsraum: Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in Euro funktionieren zwischen allen Teilnehmerländern nach denselben Regeln – so einfach und günstig wie im Inland. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung Nr. 260/2012.
Zum SEPA-Raum gehören über 36 Länder und Gebiete: alle EU-Staaten, die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie u. a. die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Monaco, San Marino, Andorra und der Vatikan. Welche IBAN-Länder SEPA-Teilnehmer sind, zeigt die Länder-Übersicht.
Seit dem 1. Februar 2016 darf für SEPA-Zahlungen kein BIC mehr verlangt werden (Art. 5 Abs. 7 der Verordnung). Für eine Überweisung nach Frankreich oder Österreich genügt also die IBAN des Empfängers – genau wie im Inland.
| Art | Dauer | Kosten |
|---|---|---|
| SEPA-Überweisung (Standard) | max. 1 Bankarbeitstag | wie Inlandsüberweisung |
| SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant) | max. 10 Sekunden, rund um die Uhr | darf nicht mehr kosten als eine Standard-Überweisung |
Mit der EU-Verordnung 2024/886 (Instant-Payments-Verordnung) müssen Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen empfangen (seit Januar 2025) und senden (seit Oktober 2025) können – zum Preis einer normalen Überweisung. Dazu gehört auch der Empfängerabgleich („Verification of Payee“): Die Bank warnt, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen.
Die SEPA-Lastschrift (SDD Core) zieht Beträge per Mandat vom Konto des Zahlers ein. Verbraucher können jede Lastschrift 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben; bei fehlendem Mandat sind es 13 Monate. Für den Einzug braucht der Gläubiger eine Gläubiger-ID und die IBAN des Zahlers.
Alle EU- und EWR-Staaten sowie u. a. die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Monaco, San Marino, Andorra und der Vatikan – insgesamt über 36 Teilnehmer. Nicht-Euro-Länder nehmen für Euro-Zahlungen teil.
Nein. SEPA regelt nur Zahlungen in Euro. Eine Überweisung in Schweizer Franken oder Pfund läuft als Auslandsüberweisung mit eigenen Gebühren.
Nein. Diese „IBAN-Diskriminierung“ verstößt gegen Art. 9 der SEPA-Verordnung. Ein deutsches Konto darf nicht verlangt werden, wenn der Zahler eine IBAN aus einem anderen SEPA-Land angibt.
Dasselbe wie eine Inlandsüberweisung (EU-Preisverordnung 2021/1230). Aufschläge für Euro-Überweisungen in andere SEPA-Länder sind unzulässig.
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